Worin unterscheiden sich medizinische Massage und Wellnessmassage?
| Kriterium | Medizinische Massage | Wellnessmassage |
|---|---|---|
| Ziel | Behandlung eines erhobenen Befunds | Entspannung, keine Behandlung |
| Voraussetzung | ärztliche Verordnung (Kassen- oder Privatrezept) | keine Verordnung |
| Qualifikation | staatliche Erlaubnis als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut oder als Masseurin und medizinische Bademeisterin bzw. Masseur und medizinischer Bademeister | keine gesetzlich geregelte Qualifikation |
| Ablauf | Befund, gezielte Technik, Verlaufskontrolle | festgelegter Programmablauf |
| Kostenübernahme | mit Kassenrezept durch die gesetzliche Krankenkasse | keine |
| Dokumentation | vertraglich vorgeschrieben | nicht vorgesehen |
Vor einer medizinischen Massage erheben wir Anamnese und Tastbefund, also die Vorgeschichte der Beschwerden und den Zustand von Muskulatur und Gewebe. Technik, Druck und Behandlungsregion richten sich nach diesem Befund; bei den folgenden Terminen prüfen wir, wie sich Beschwerden und Gewebe verändert haben.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die klassische Massagetherapie (KMT) ist ein Heilmittel, also eine ärztlich verordnungsfähige therapeutische Leistung. Die Heilmittel-Richtlinie nennt als Ziel unter anderem die Normalisierung des Muskeltonus und die Verringerung von Schmerzen, die infolge von Muskelverspannungen oder Fehlhaltungen entstehen. Liegt eine Heilmittelverordnung (Muster 13) vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten; Versicherte ab 18 Jahren tragen die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung zuzüglich 10 Prozent der Kosten. Auf Privatrezept und für Privatversicherte gilt der Preis der Praxis.
Ohne ärztliche Verordnung bieten wir die klassische Massage ausschließlich als Wellnessmassage zur Entspannung an. Sie ist dann keine Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen.
Massageangebot bei Rundum Gesund
Rundum Gesund bietet sowohl medizinische Massagen auf Verordnung als auch Wellnessmassagen zur Entspannung an. Beide werden bei uns von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Es gelten folgende Preise:
| Leistung | Dauer | Preis |
|---|---|---|
| Klassische Massage (auf Privatrezept oder als Wellnessmassage) | 20 Minuten | 30 Euro |
| Klassische Massage (auf Privatrezept oder als Wellnessmassage) | 40 Minuten | 55 Euro |
| Fußreflexzonenmassage (Wellness) | 45 Minuten | 55 Euro |
| Thai-Massage (Wellness) | 45 Minuten | 80 Euro |
| Hot-Stone-Massage (Wellness) | 60 Minuten | 80 Euro |
| Ayurveda (Wellness) | 85 Minuten | 135 Euro |
| Padabhyanga, Fußmassage (Wellness) | 30 Minuten | 50 Euro |
| Mukabhyanga, Kopf und Gesicht (Wellness) | 30 Minuten | 50 Euro |
Von den hier aufgeführten Anwendungen ist nur die klassische Massage als Heilmittel verordnungsfähig; der Heilmittelkatalog sieht daneben Sonderformen der Massagetherapie vor, etwa die Bindegewebs- oder die Segmentmassage. Die Fußreflexzonenmassage führt die Heilmittel-Richtlinie ausdrücklich unter den nicht verordnungsfähigen Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist; Ganzkörpermassagen ordnet sie der persönlichen Lebensführung zu. Die übrigen Anwendungen der Tabelle sind Wellnessleistungen ohne Verordnung, an denen sich die Krankenkasse nicht beteiligt.
Die einzelnen Massageformen
- Die klassische Massage setzen wir auf Verordnung bei muskulär bedingten Verspannungen im Nacken-, Schulter- und Rückenbereich ein, in der Regel ergänzend zur aktiven Bewegungstherapie. Ohne Verordnung ist sie eine Wellnessanwendung zur Entspannung.
- Die Fußreflexzonenmassage ist eine Wellnessanwendung, bei der die Füße mit gezieltem Druck massiert werden.
- Die Thai-Yoga-Massage arbeitet mit passiven Dehnungen, die die Therapeutin ohne Ihre Mitarbeit ausführt. Sie findet bekleidet auf einer Bodenmatte statt und ist intensiver als eine klassische Massage.
- Hot Stone ist eine Wellnessanwendung mit erwärmten Steinen und kommt vor allem infrage, wenn Sie Wärme als angenehm empfinden.
- Ayurveda ist eine längere Ölmassage nach ayurvedischen Prinzipien, die auf Entspannung ausgerichtet ist.
Kontraindikationen: wann keine Massage erfolgt
Bei akuten Entzündungen, fieberhaften Infekten, frischen Verletzungen, einer Thrombose sowie bei offenen Hautstellen führen wir keine Massage durch; diese Situationen gelten als Kontraindikationen, also Gegenanzeigen. Das gilt für medizinische Massagen und Wellnessmassagen gleichermaßen. Wenn Sie gerinnungshemmende Medikamente einnehmen, klären Sie die Massage bitte vorab mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ab.
Eine Verspannung, die auf eine Fehlbelastung zurückgeht, lässt nach einer Massage meist nur so lange nach, wie die Fehlbelastung ausbleibt. Kehren Beschwerden regelmäßig wieder, sollten Sie die Ursache ärztlich abklären lassen; eine Verordnung kann dann auch aktive Behandlungsformen wie Krankengymnastik umfassen.
Alle Preise: Preise für Privatversicherte und Selbstzahler · Termine: Kontakt
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog, § 18 Massagetherapie und Anlage 1 Nicht verordnungsfähige Heilmittel, abgerufen am 13.10.2026
- § 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG), abgerufen am 13.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Physiotherapieverbände: Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 01.12.2024, Abschnitt 8 Verlaufsdokumentation, abgerufen am 13.10.2026
- § 61 SGB V – Zuzahlungen, abgerufen am 13.10.2026
- Angaben zur Praxis: Rundum Gesund, Stand Oktober 2026