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Für Bewerberinnen und Bewerber

Rückzahlungs­klausel bei Fort­bildungen: wann sie wirksam ist

Rückzahlungsklausel für Fortbildungen: wann nach einer Kündigung eine Rückzahlung fällig wird, welche Bindungsdauer zulässig ist und woran Klauseln häufig scheitern.

Verfasst von
Verfasst von Blacklyne im Auftrag von Rundum Gesund
Aktualisiert
Aktualisiert am 13. Oktober 2026
Lesezeit
5 Minuten Lesezeit

Kurz zusammengefasst

Eine Rückzahlungspflicht für eine Fortbildung besteht nur, wenn der Vertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel enthält. Das Bundesarbeitsgericht verlangt dafür, dass die Fortbildung einen beruflichen Vorteil verschafft und die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Fortbildung steht. Außerdem müssen die Kosten nach Art und Berechnungsgrundlage im Vertrag angegeben sein, und die Klausel muss nach dem Grund des Ausscheidens unterscheiden. Ist die Klausel unwirksam, entfällt die Rückzahlung vollständig.

Rückzahlungs­klausel bei Fort­bildung: Muss ich nach einer Kündigung zahlen?

Maßgeblich ist, ob dein Arbeitsvertrag oder eine gesonderte Fortbildungsvereinbarung eine wirksame Rückzahlungsklausel enthält. Fehlt eine solche Vereinbarung, musst du nichts zurückzahlen, auch wenn die Praxis die Fortbildung vollständig finanziert hat.

Die meisten Klauseln sind Teil vorformulierter Verträge. In diesem Fall prüfen die Gerichte nach § 307 BGB, ob sie dich unangemessen benachteiligen. Das Bundesarbeitsgericht hat dafür über viele Jahre Maßstäbe entwickelt. Eine Klausel, die auch nur eine dieser Anforderungen verfehlt, ist insgesamt unwirksam, und es besteht keine Rückzahlungspflicht.

Wann ist eine Rückzahlungs­klausel wirksam?

Eine Klausel ist wirksam, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Sie ist klar und verständlich formuliert. Eine Klausel, die mehrdeutig ist, etwa weil unklar bleibt, welche Fälle des Ausscheidens sie erfasst, geht zulasten der Praxis, die sie verwendet, und entfällt.
  2. Die Fortbildung verschafft dir einen beruflichen Vorteil. Die Qualifikation muss dir einen geldwerten Vorteil bringen, der auch bei einem anderen Arbeitgeber verwertbar ist. Ein Zertifikat in Manueller Therapie oder Manueller Lymphdrainage erfüllt diese Voraussetzung, eine Einweisung in die Praxissoftware dagegen nicht.
  3. Die Bindungsdauer ist angemessen. Sie richtet sich nach der Dauer der Fortbildung, wie im folgenden Abschnitt erläutert.
  4. Der Rückzahlungsbetrag verringert sich mit der Zeit. Üblich ist eine monatliche Staffelung, bei zwei Jahren Bindung also ein Vierundzwanzigstel je Monat.
  5. Die Kosten sind nachvollziehbar angegeben. Der Vertrag muss zumindest Art und Berechnungsgrundlage der Posten benennen, die zurückgefordert werden, etwa Kursgebühr, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie die bezahlte Freistellung.
  6. Sie unterscheidet nach dem Grund des Ausscheidens. Eine Rückzahlungspflicht darf nicht allein an die Eigenkündigung anknüpfen; liegt der Grund für das Ausscheiden im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, besteht keine Rückzahlungspflicht.

Welche Bindungsdauer ist zulässig?

Das Bundesarbeitsgericht hat Richtwerte entwickelt, die sich an der Dauer der Fortbildung orientieren. Maßgeblich ist dabei der Zeitraum, in dem du für die Fortbildung bezahlt von der Arbeit freigestellt bist.

Dauer der FortbildungBindung höchstens (Richtwert)
bis 1 Monat6 Monate
bis 2 Monate1 Jahr
3 bis 4 Monate2 Jahre
6 Monate bis 1 Jahr3 Jahre
mehr als 2 Jahre5 Jahre

Diese Werte entstammen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und haben den Charakter von Richtwerten. Bei einer besonders kostspieligen Fortbildung oder einem außergewöhnlich großen beruflichen Vorteil kann eine längere Bindung zulässig sein.

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bedeutet das beispielsweise, dass eine vierwöchige Fortbildung, etwa der Kurs in Manueller Lymphdrainage, nach diesen Werten eine Bindung von etwa sechs Monaten rechtfertigt. In Verträgen finden sich häufig längere Zeiträume, deren Wirksamkeit vom Einzelfall abhängt. Ist die Bindung zu lang bemessen, entfällt die gesamte Klausel; eine Kürzung auf das zulässige Maß durch das Gericht findet nicht statt.

In welchen Fällen entfällt die Rückzahlung?

Auch bei einer vertraglichen Klausel gibt es Konstellationen, in denen keine Rückzahlung fällig wird:

  • Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Grund liegt in diesem Fall beim Arbeitgeber.
  • Eigenkündigung aus einem vom Arbeitgeber gesetzten Grund, etwa weil er den Lohn nicht zahlt.
  • Eigenkündigung wegen unverschuldeter dauerhafter Unfähigkeit, die Tätigkeit auszuüben, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung. Eine Klausel, die auch diesen Fall erfasst, ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. März 2022 unwirksam.
  • Unwirksamkeit der Klausel, weil eine der oben genannten Voraussetzungen fehlt.
  • Ablauf der Bindungsdauer. Danach bestehen keine Ansprüche mehr.

Selbst bei einer wirksamen Forderung darf die Praxis den Betrag nicht in voller Höhe mit dem letzten Gehalt verrechnen. Gegen den unpfändbaren Teil des Lohns ist eine Aufrechnung nach § 394 BGB ausgeschlossen.

Was vor der Unterschrift zu klären ist

Lies die Klausel vor der Anmeldung zu einer Fortbildung sorgfältig und kläre folgende Fragen:

  • Welche Kosten sind im Vertrag aufgeführt, und in welcher ungefähren Höhe?
  • Wirst du bezahlt freigestellt, oder wird die Kurszeit auf deinen Urlaub angerechnet?
  • Liegt dir die Vereinbarung vor Kursbeginn vor, sodass du die Folgen vor der Anmeldung kennst?
  • Wie lange ist die Bindungsdauer, und wie verringert sich der Betrag?
  • Was gilt, wenn du die Prüfung nicht bestehst oder den Kurs abbrechen musst?
  • Übernimmt die Praxis die Kosten vollständig oder gewährt sie einen Zuschuss? Im Fall eines Zuschusses kann nur dieser Anteil zurückgefordert werden.

Selbst getragene Kosten kannst du in der Steuererklärung als Werbungskosten nach § 9 EStG geltend machen. Zur Prüfung einer konkreten Klausel kannst du dich an die Gewerkschaft ver.di oder an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Fort­bildung bei Rundum Gesund

Fortbildungen wählen wir gemeinsam aus. Zuschuss und Freistellung vereinbaren wir vorab. Bei 25 Kolleginnen und Kollegen in der Therapie ist die Versorgung deiner Patientinnen und Patienten während deiner Kurszeiten gesichert.

Im Team arbeiten viele, die diesen Weg bereits gegangen sind. 11 Kolleginnen und Kollegen verfügen über eine Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage, davon 2 als Lymphtherapeuten, und 7 über eine Weiterbildung in Manueller Therapie. Hinzu kommen die Konzepte nach Bobath und Vojta. Kosten und Dauer der einzelnen Fortbildungen beschreiben die Beiträge zur Manuellen Therapie, zur Lymphdrainage und die Übersicht Welche Fortbildung sich lohnt.

Die offenen Stellen findest du unter Stellenangebote. Für eine Initiativbewerbung über die Bewerbung genügen dein Name und eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

Häufige Fragen

Muss ich zurückzahlen, wenn mir gekündigt wird?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht, denn der Grund liegt dann im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers. Anders kann die Rechtslage bei einer Kündigung wegen eigenen Fehlverhaltens sein.

Verringert sich der Betrag monatlich oder jährlich?

Üblich ist eine monatliche Staffelung; bei zwölf Monaten Bindung entfällt dann jeden Monat ein Zwölftel des Betrags.

Wie regelt Rundum Gesund in Berlin-Wittenau Fort­bildungen?

Fortbildungen wählen wir gemeinsam aus. Zuschuss und Freistellung vereinbaren wir vorab. Während deiner Kurszeiten übernimmt das Team deine Patientinnen und Patienten.

Kann ich Fortbildungskosten steuerlich absetzen?

Ja, den selbst getragenen Anteil als Werbungskosten. Ein Zuschuss des Arbeitgebers ist davon abzuziehen.

Quellen