Wie läuft die Bobath-Fortbildung für Erwachsene ab, und was setzt sie voraus?
Für die Abrechnung von KG-ZNS nach Bobath zulasten der gesetzlichen Krankenkassen fordert der Kassenvertrag nach § 125 SGB V eine Weiterbildung von mindestens 120 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten mit Lehr-Lernzielkontrollen. Curriculum, Kursaufbau und Anforderungen an die Lehrtherapeutinnen und Lehrtherapeuten richten sich nach den Standards der International Bobath Instructors Training Association (IBITA).
Die Kurse werden von einzelnen Anbietern in mehreren Abschnitten durchgeführt, sodass sich der Grundkurs über mehrere Monate erstreckt. Gebühren, Termine und Gliederung legt der jeweilige Anbieter fest; bei auswärtigen Kursorten kommen Reise- und Übernachtungskosten hinzu. Welche Anbieter die Anforderungen nachgewiesen haben, veröffentlicht der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer eigenen Liste.
Zugangsvoraussetzungen
Erforderlich sind eine abgeschlossene Ausbildung in der Physiotherapie und ein Jahr Berufserfahrung nach dem Abschluss. Angerechnet werden Tätigkeiten ab 15 Wochenstunden; Teilzeit zählt anteilig nach der wöchentlichen Arbeitszeit, der erforderliche Zeitraum verlängert sich dann entsprechend.
Der Abschluss
Der Kurs schließt mit Lehr-Lernzielkontrollen ab, als Nachweis erhältst du ein Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme. Auf dieser Grundlage beantragt die zugelassene Praxis bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen die Abrechnungserlaubnis für dich. Sie berechtigt, die Leistung KG-ZNS zu erbringen, also Krankengymnastik zur Behandlung von Erkrankungen des zentralen Nervensystems nach Vollendung des 18. Lebensjahres; abgerechnet wird sie von der Praxis.
Für Bobath, Vojta und PNF gilt die bisherige Weiterbildungsregelung von 2021 weiter, bis die Vertragspartner neue Inhalte vereinbart haben. Die zum 01.06.2026 neu gefasste Regelung betrifft bislang nur Manuelle Lymphdrainage, Manuelle Therapie und Krankengymnastik am Gerät.
Für wen sich die Fortbildung eignet
KG-ZNS wird nach dem Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe ZN verordnet, unter anderem nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Morbus Parkinson, nach Schädelhirn- und Rückenmarkverletzungen und bei weiteren neurologischen Krankheitsbildern. Die Vergütung liegt über der allgemeinen Krankengymnastik.
In der Neurologie begleitest du Patientinnen und Patienten meist über einen langen Zeitraum. Je Verordnung sind in der Diagnosegruppe ZN bis zu zehn Behandlungseinheiten möglich, bei der Wirbelsäule und den Extremitäten bis zu sechs. Für einzelne schwere neurologische Diagnosen nennt die Heilmittel-Richtlinie in ihrer Anlage 2 zudem einen langfristigen Heilmittelbedarf, bei dem eine Verordnung bis zu zwölf Wochen Behandlung umfassen kann. Die Arbeit setzt die Bereitschaft voraus, kleine Fortschritte über Monate zu begleiten.
Bobath im Team
Bei Rundum Gesund arbeiten drei Kolleginnen und Kollegen mit Bobath-Zertifikat, zwei der Zertifikate stammen aus dem Jahr 2017. Für KG-ZNS gilt eine eigene, längere Regelbehandlungszeit von 25 bis 35 Minuten, die wir entsprechend einplanen; der 25-Minuten-Takt betrifft Krankengymnastik und Manuelle Therapie.
Wenn du das Zertifikat noch erwerben möchtest, unterstützen wir das. Fortbildungen wählen wir gemeinsam aus. Zuschuss und Freistellung vereinbaren wir vorab. Die Teamgröße erlaubt es, deine Patientinnen und Patienten während der Kursabschnitte zu vertreten. Weitere Informationen findest du unter Arbeiten bei uns.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie mit Heilmittelkatalog, Diagnosegruppen ZN, WS und EX, abgerufen am 13.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie: Anlage 7 – Weiterbildung, Fassung vom 21.07.2021, Abschnitt KG-ZNS nach Bobath (Erwachsene), abgerufen am 13.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie: Anlage 7 – Weiterbildung, Fassung vom 13.04.2026, Präambel und Abschnitt II, abgerufen am 13.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie: Anlage 1 – Leistungsbeschreibung, Regelbehandlungszeit KG-ZNS, abgerufen am 13.10.2026
- GKV-Spitzenverband und Verbände der Physiotherapie: Anlage 2 – Vergütungsvereinbarung, Lesefassung gültig ab 01.01.2026, abgerufen am 13.10.2026
- Verband der Ersatzkassen: Prüfung der Weiterbildungsträger für besondere Maßnahmen der Physiotherapie, abgerufen am 13.10.2026
- Angaben zur Praxis: Rundum Gesund, Stand Oktober 2026